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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ROOM4YOU


Wichtig:
ROOM4YOU ist eine Praxisgemeinschaft. D.h. es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluß mehrerer Kursleiter, die die Räumlichkeiten von Mandy Jens Herscher, Praxisinhaberin, mieten.
Die Kursleiter üben hierbei ihre Tätigkeit weder gemeinschaftlich aus, noch bilden sie eine wirtschaftliche Abrechnungsgemeinschaft. Somit treten in den Behandlungsverträgen, Kursanmeldungen etc. die Kursleiter selbständig auf und jeder rechnet gesondert für sich ab.


Jeder Kooperationspartner hat für seine Kurse eigene AGBs bzw. Kursbedingungen und die Lektüre selbiger lege ich jedem Kursteilnehmer nahe.


§ 1 Kursangebot
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist freibleibend und unverbindlich.
(2) Ihre Anmeldung, die für die Teilnahme an einer Veranstaltung erforderlich ist, ist ein Vertragsangebot. Der oder die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung notwendigen Angaben zu machen.
(3) Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Veranstalters per E-Mail zustande.
(4) Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Uhrzeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (6) nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, den Kurs bis zu 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.


§ 2 Zahlung der Kursgebühren
(1) Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt grundsätzlich vor Kursbeginn per Überweisung.
(2) Ist die Kursgebühr durch einen Sozialversicherungsträger (z.B. gesetzliche Krankenversicherung) zu übernehmen, entfällt Punkt (1)

 

§ 3 Anmeldung zu Kursen
Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen:
• über die Internet-Anmeldedatenbank,

• oder über Email.
Eine Teilnahmemöglichkeit nach einer Anmeldung wird erst mit der Übersendung der Bestätigung der Kursplatzreservierung möglich. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.

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§ 4 Bestätigung der Kursplatzreservierung
Die Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:
• per automatisierter Email-Funktion der Internet-Anmeldedatenbank.

 

§ 5 Rücktritt/ Rückerstattung von Kursgebühren
(1) Ein Widerruf der Kursanmeldung ist bis 2 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro möglich. Der Rücktritt muss in Schriftform ( eMail) erfolgen.
Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr sowie eventuell zu entrichtende Gebühren für Partnergebühr oder Audios auch dann zu entrichten, wenn der gesamte Kurs oder einzelne Kursstunden nicht wahrgenommen werden.
(2) Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Es ist unerheblich aus welchem Grund der/die Kursteilnehmer/in nicht teilnimmt. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Termine richten sich bei Kursen die normalerweise durch die Krankenkasse/Privatversicherung der Kursteilnehmerin getragen werden nach der Privat-Gebührenverordnung diese gilt für diesen Fall als vereinbart.
(3) Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat.
(4) Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kurstermine oder kompletten Kurse aufgrund von Krankheit des Seminarleiters oder aufgrund von höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen. Für Kursstunden, die aus Krankheitsgründen der Kursleitung ausfallen, werden nach Möglichkeit entsprechend Ersatztermine angeboten. Wenn der Ersatztermin nicht wahrgenommen wird, verfällt der Anspruch auf die Kursstunde. Die Rückerstattung einer ausgefallenen Kursstunde ist nicht möglich. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Veranstalterin ein Entgelt einbehalten. Bei Abbruch des Termins durch die Teilnehmer/in erfolgt keine anteilige Rückerstattung. 

 

§ 6 Urheberrechte der Veranstalterin
(1) Die Urheberrechte an sämtlichen Inhalten und zur Verfügung gestellten Unterlagen verbleiben bei Mandy Jens Herscher. Der Teilnehmerin wird während der Kurslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, das sich bezüglich des Zwecks der Genesung beschränkt. Die Teilnehmerin ist berechtigt die angebotenen Audio Dateien abzuspeichern. Die Teilnehmerin darf darüber hinaus die Inhalte nicht vervielfältigen, öffentlich vorführen oder auf sonstige Weise Dritten überlassen. Die Teilnehmerin ist ferner nicht erlaubt die Inhalte zur eigenen Weiterbildung zu verwenden, in der Absicht in Konkurrenz zur Veranstalterin zu treten. 
(2) Im Falle einer unberechtigten Nutzung der Inhalte durch die Teilnehmerin oder einen Dritten, der von der/dem Teilnehmer Zugang zu den Inhalten erhalten hat, verpflichtet sich die Teilnehmerin zur Zahlung einer von der Veranstalterin nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe pro Verletzungshandlung. 

 

§ 7 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Der Kursveranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe sowie abgestellte Kinderwägen o.ä.

 

§ 8 Haftung
(1) Die Kursleitung übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.
(2) Unsere Haftung für fremdes Verschulden wird außerdem nach § 276 und 278 BGB ausgeschlossen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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§9 Abrechnung sowie Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von persönlichen Daten
(1) Zum Zwecke der Verwaltung wird automatisierte Datenverarbeitung eingesetzt, sie erhebt, verarbeitet und nutzt zum Zwecke der Abwicklung von Verträgen die Daten der Kursteilnehmer/Innen. Sie beachtet dabei die gesetzlichen Vorgaben. Es werden Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
(2) Die Kursteilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Kursorganisation Mandy Jens Herscher Einblick in die hinterlegten Daten haben.

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§10 Mandy Jens Herscher ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Teilnehmerin/ die Begleitperson die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder sich in dem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Eigenschutz der Teilnehmerin als auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn die Teilnehmerin eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt die Veranstalterin aus diesem Grund, so bleibt der Kunde zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet.

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§ 11 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Email) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Zusendung der Bestätigungsmail). Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie mich -
• Mandy Jens Herscher
• Hasselstrasse 18
• 65779 Bad Soden
mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren, dass Sie den Widerruf ausüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerspruchsfrist.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zugang der Widerrufserklärung zurückzuerstatten. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistung entspricht.
Musterbrief Widerruf:
Absender: Datum:
Vor- und Nachnahme
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
An: Mandy Jens Herscher, Hasselstrasse 18, Bad Soden
Widerruf meiner Kursbuchung vom [Datum einfügen]

Sehr geehrte Frau Jens-Herscher, 
hiermit widerrufe ich meine Bestellung vom [Datum einfügen].
Ich bitte um Rückerstattung Kursgebühr in Höhe von [Betrag einfügen] Euro auf folgendes Konto:
Kontoinhaber:
Name des Geldinstituts/der Bank:
IBAN:
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerrufs umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Vollständiger Name + Unterschrift

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Vermietung

§11 Vertragsobjekt, Nutzungszweck 

(1) Das ROOM4YOU, Mandy Jens Herscher, (Vermieter) vermietet an den Vertragspartner (Mieter) im ROOM4YOU, Hasselstrasse 18, 65812 Bad Soden, die im Mietvertrag aufgeführten möblierten Räume (Vertragsobjekt) für eine Veranstaltung des Mieters zu dem vereinbarten Nutzungszweck. Andere oder zusätzliche Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Gebucht werden können die Räume und die Zusatzleistungen mittels Buchungsformular und/oder Mietvertrag. Eine Nutzung der gebuchten Räume ist nur während der vertraglich vereinbarten Zeiten möglich. Die Nutzung der Räume umfasst auch die Nutzung, der Teeküche und der Sanitäranlagen.

(2) Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Der Mieter versichert, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt.

(3) Überschreitungen und sonstige Abweichungen von den vereinbarten Vertragsobjekten und von den Benutzungszeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist dem Mieter nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Vertragsobjekte oder Benutzungszeiten mit anderen Mietern zu tauschen.

(4) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Soweit der Mieter den Vermieter über das Bestehen eines Untermietverhältnisses, die Überlassung an Dritte oder den Inhalt der im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung getroffenen Vereinbarungen arglistig täuscht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

(5) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von seinen Veranstaltungsteilnehmern, Besuchern oder Dritten, die die Räume nutzen oder sich dort aufhalten. Der Mieter verpflichtet sich, bei seinen Veranstaltungen im Vertragsobjekt weder selbst noch durch Dritte die Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology-Church) oder andere extreme weltanschauliche Praktiken anzuwenden oder zu verbreiten. Bei einem Verstoß gegen Satz 1 und/oder Satz 2 ist der Vermieter berechtigt, nach vorheriger fruchtloser Abmahnung diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

 

§12 Miete und Nebenkosten 

(1)Die Höhe der Raummiete richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste für die Räume.

(2) In der Raummiete sind die Nebenkosten für Wasser, Strom, Beleuchtung, Heizung, Belüftung und die Grundreinigung der Räume enthalten. Darüber hinausgehender anfallender Reinigungsaufwand sowie eventuell weitere vom Mieter bestellte Zusatzleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Miete und Zusatzleistungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei einem Mietvertrag ist die monatliche Miete jeweils am 25ten des Vormonats zur Zahlung fällig. Für eine rechtzeitige Zahlung ist die Gutschrift auf dem benannten Vermieterkonto ausschlaggebend. Mieter und Kontoinhaber müssen namentlich identisch sein, um die buchhalterische Zuordnung zu ermöglichen.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Für jede Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Verzugsschaden, dem Vermieter, dass ein höherer Verzugsschaden eingetreten ist.

(5) Vertragsänderungen seitens des Mieters, während der Laufzeit, betragen 100,-€ zzgl. MwSt Bearbeitungsgebühr und werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies bezieht sich beispielsweise auf Änderungen und Korrekturen der Buchungszeit, oder einen vorzeitigen Mieterwechsel. Die Bearbeitungsgebühr bezieht sich auf diese möglichen Zusatzleistungen: Interessenten-Besichtigungen, Gespräche/Telefonate, doppelte Vertragsbearbeitung, Raumeinweisung und Schlüsselübergabe, Website-Korrektur, Korrespondenz und Änderungen im Buchhaltungsprogramm/Listen, während der regulären Laufzeit.

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§13 Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Der Mieter erhält bei Buchungsbestätigung eine Rechnung, die ohne Skontoabzug im Voraus innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten ist, spätestens aber vor Buchungsantritt. Die Nutzung des Raumes kann durch den Veranstalter verweigert werden, falls die Zahlung des Nutzers bis zum Zeitpunkt der Buchung nicht eingetroffen ist. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.Bei Rücktritt vom Vertrag zahlt der Mieter folgenden Ausfallausgleich:

• Bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Termin kann dieser kostenfrei abgesagt werden.

• Bei Stornierung bis 1 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 50 % des vereinbarten Mietpreises erhoben.

• Bei Stornierung bis 1 Tag vor dem gebuchten Termin werden 100 % des vereinbarten Mietpreises erhoben.

• Der Vermieter ist in der kostenfreien Stornierungszeit ebenfalls berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.

Für Stornierungen und/oder Umbuchungen sowie nachträgliche Änderungen der Rechnungsanschrift berechnen wir eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 5,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt..Falls der Raum aufgrund höherer Gewalt (z.B. Brand, Wasserschaden) nicht genutzt werden kann, werden bereits erbrachte Zahlungen abzüglich bereits entstandener Kosten und nicht vermeidbarer Auslagen des Vermieters rückerstattet. Zur Geltendmachung bereits entstandener Kosten und nicht vermeidbarer Auslagen des Vermieters ist er zur Darlegung der angefallenen Kosten und nicht vermeidbarer Auslagen gegenüber dem Mieter verpflichtet. Alternativ kann ein Ausweichtermin mit dem Mieter bestimmt werden.

 

§14 Pflichten des Mieters 

(1) Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Haus- und Benutzungsordnung des Vermieters, die diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist, und trägt dafür Sorge, dass er, seine Veranstaltungsteilnehmer und Besucher sowie Dritte, die sich auf seine Veranlassung im Vertragsobjekt aufhalten, diese Haus- und Benutzungsordnung beachten. Die Ausübung des Hausrechtes in den Räumen steht dem Vermieter zu.

(2) Der Mieter muss dem Vermieter, dessen Mitarbeitern sowie sonstigen Beauftragten den Zutritt zu allen Teilen des Vertragsobjektes und sonstigen Einrichtungen jederzeit gestatten. Insbesondere dürfen Vermieter und Beauftragte des Vermieters jederzeit das überlassene Vertragsobjekt betreten und besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden. Der Mieter hat auf die anderen Mieter Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass durch seine Aktivitäten oder die Nutzung des Vertragsobjektes der Betrieb nicht behindert wird.

(3) Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Er hat alle einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen, versammlungsrechtlichen, (feuer-) und polizeilichen Vorschriften auf eigene Kosten einzuhalten. 

Der Mieter erkennt die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz an und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung. Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Mieter diese dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter daraus entstehen, dass infolge behördlicher Vorschriften das Vertragsobjekt nicht, nicht mehr oder nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Der Mieter der Räumlichkeit hat dafür Sorge zu tragen, dass eine zugelassene Personenzahl der Räume nicht überschritten wird; bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.

(4) Der Vermieter übergibt dem Mieter nach Vereinbarung und gegen Quittung die für die Nutzung erforderlichen Schlüssel für den Zugang zu den Veranstaltungsräumen einschließlich Nebenräumen und Aufbewahrungsorten der Veranstaltungsgeräte. Dem Vermieter ist hierzu vorher eine Ausweiskopie vorzuzeigen. Schlüssel dürfen nicht ohne vorherige, schriftliche Abstimmung an Dritte, insbesondere Vertretungslehrer, übergeben werden. Die Ausfertigung von weiteren Schlüsseln ist dem Mieter nicht gestattet. Der Mieter haftet bei Verlust der Schlüssel für sämtliche dadurch entstehenden Folgekosten [insbesondere bei (Sicherheits-)Schließanlagen].

(5) Der Mieter ist für die Bereitstellung von Personal zur Abwicklung seiner Veranstaltung auf eigene Kosten verantwortlich. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf seines Veranstaltungsbetriebes verantwortlich und sorgt für eine Aufsicht seiner Veranstaltung durch geeignetes Personal (z. B. Übungsleiter oder sonstige Beauftragte). Der Mieter verpflichtet sich, nur eingewiesenes Personal mit dem Ablauf seiner Veranstaltung zu betrauen. Als eingewiesen gilt, wer sich entweder durch Schulung oder entsprechende vorherige Unterweisung durch eine bereits die Handhabung der Veranstaltung beherrschende Person mit der Veranstaltung vertraut gemacht hat.

(6) Der Mieter ist verpflichtet, das Vertragsobjekt, insbesondere die Räume und deren Einrichtung sowie die Veranstaltungsgeräte, jeweils vor der Benutzung auf dessen ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vereinbarten Nutzungszweck zu prüfen. Er hat ihre Nichtbenutzung sicherzustellen, falls Mängel oder Schäden vorhanden sind. Diese wird er dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt entsprechend für Schäden, die während der Benutzungszeiten durch den Mieter, seine Veranstaltungsteilnehmer, Besucher und sonstiger Dritte, die sich während der vereinbarten Benutzungszeiten in den Räumen aufhalten, entstehen. Für derartige Schäden haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter.

(7) Das Anbringen und der Aufbau von Dekorationen, Hinweisschildern etc. bedürfen der Genehmigung des Vermieters. Eingebrachte Gegenstände sind unmittelbar nach Beendigung des Mietzeitraumes vom Mieter zu entfernen. Es darf in den Räumen nicht geraucht werden.

(8) Nicht im Zusammenhang mit der Nutzung des Vertragsobjektes anfallender Müll darf nicht in den Räumen des Mietobjektes und auf dem betreffenden Anwesen entsorgt werden. Falls vom Mieter nach Ende seiner Veranstaltung größere Abfallmengen zurückgelassen werden, stellt die Vermieterin dem Mieter die fachgerechte Entsorgung je nach Aufwand gesondert in Rechnung.

(9) Im Falle einer Änderung der persönlichen Daten und Erreichbarkeit (z.B. bei Umzug) hat der Mieter diese sofort dem Vermieter zu melden.

 

§15 Haftung 

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder dessen Bediensteten durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder andere Personen, die sich in dem in Ziffer 1 genannten Vertragsobjekt befinden, entstehen. Er haftet in gleichem Umfang für Schäden, die durch seine Anlagen oder eingebrachten Sachen entstehen.

(2) Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Veranstaltungsteilnehmer, Besucher und sonstiger Dritter frei, die sich während der vereinbarten Benutzungszeiten in den Räumen aufhalten. Der Mieter ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer zu unterhalten, durch welche seine mit der vertragsgegenständlichen Veranstaltung verbundenen Haftungsrisiken und auch die vorstehenden Freistellungsansprüche des Vermieters abgedeckt sind. Dem Mieter wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mindestens je 500.000 € für Sach- und Personenschäden) sowie eine Sachversicherung für gegebenenfalls von ihm im Vertragsobjekt ausgestellte Exponate abzuschließen. Die Versicherungsscheine sind dem Vermieter auf Verlangen vorzulegen. Für den Fall der Inanspruchnahme des Mieters auf Grund von derartigen und/oder bei eigenen Haftpflichtansprüchen verzichtet der Mieter hiermit auf einen Rückgriff auf den bzw. auf eine Inanspruchnahme des Vermieters.

(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht nur vorübergehend erheblich gemindert ist und der Vermieter den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt. Der Mieter ist nur dann berechtigt, die Miete zu mindern oder sonstige Ansprüche wegen der Mangelhaftigkeit der Mietsache geltend zu machen, wenn ein Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(4) Eine Minderung der Miete und die Geltendmachung sonstiger Ansprüche gegen den Vermieter ist ausgeschlossen, wenn durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. Straßensperren, Bauarbeiten an Nachbargebäuden etc.) die Nutzung der Mieträume beeinträchtigt wird. Der Vermieter wird die ihm gegen Dritte im Hinblick auf das Vertragsobjekt insoweit zustehenden Ansprüche an den Mieter abtreten.

(5) Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für jede leicht fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder eines seiner Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder eines seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

(6) Der Vermieter übernimmt insbesondere keine Haftung für vom Mieter, seinen Veranstaltungsteilnehmern, Besuchern oder sonstigen Dritten, die sich während der vertraglichen Benutzungszeiten in den Räumen aufhalten, mitgebrachte Gegenstände einschließlich Wertsachen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Ausfälle oder Leistungsschwankungen in der Energieversorgung eintreten. Das gilt auch für die Benutzung der elektronischen Anlagen.

 

§16 Instandhaltung und Instandsetzung, Rückgabe 

(1) Der Vermieter trägt Sorge für die Instandhaltung und Instandsetzung des Vertragsobjektes.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, das Vertragsobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Er haftet im Rahmen seiner Obhutspflichten für alle Veränderungen des Vertragsobjektes, die auf sein Verschulden, das seiner Veranstaltungsteilnehmer, seiner Besucher oder das von sonstigen Dritten, die sich während der vertraglichen Benutzungszeiten in den Räumen aufhalten, zurückzuführen sind.

(3) Alle dem Mieter zur Verfügung gestellten bzw. die von ihm benutzten Räume sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Beendigung der Nutzung im ursprünglichen, gereinigten und von vom Mieter eingebrachten Gegenständen geräumten Zustand zurückzugeben. Die Übergabe schließt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel ein.

(4) Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen aus Ziffern 6.2 und/oder 6.3 nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, auf Rechnung und Gefahr des Mieters vorzunehmen.

 

§17 Raumnutzung

Der reservierte Raum steht dem Mieter je fünfzehn (15) Minuten vor und nach dem Zeitraum der Anmietung für den Aufbau zur Verfügung. Falls die gebuchte Mietzeit vom Kunden überschritten wird, fallen pro weitere angefangene Stunde zusätzlich zum Stundenpreis 20 € netto an.

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§18 Konkurrenzschutz 

Der Mieter hat keinerlei Anspruch auf Konkurrenzschutz.

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§19 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Steuern, Gebühren 

(1) Der Mieter hat die gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte Dritter, insbesondere anderer Mieter, zu beachten. Ausstellungsgegenstände, Informationsschriften und Werbung, durch die gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter verletzt werden können, sind nicht zulässig. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen etwaigen Ansprüchen wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder von Urheberrechten frei. Der Mieter muss seine gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte selbst wahrnehmen. Der Vermieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, wegen einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte gegen andere Mieter vorzugehen.

(2) Für alle Einnahmen aus der Veranstaltung ist die ggf. anfallende Umsatzsteuer vom Mieter zu entrichten. Die rechtzeitige Anmeldung vergnügungssteuerpflichtiger Veranstaltungen obliegt dem Mieter. Der Anmeldenachweis ist vom zahlungspflichtigen Mieter vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Mieters. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen. Der Verkauf von Büchern und Ton-/Bildträgern (z. B. DVD, CD) bedarf der vorherigen Einwilligung des Vermieters.

 

§20 Sonstige Vereinbarungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort 

(1) Jede Ergänzung oder Abänderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck der Parteien am nächsten kommen.

(3) Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Kelkheim (Taunus).

 

§21 Regelungen rund um die Corona-Pandemie
Eine Kursstornierung aufgrund von Angst vor dem Coronavirus (SARS-CoV-2) ist nicht möglich. 
Sollten Sie mit grippeähnlichen Symptomen zum Kurs erscheinen, behalte ich mir vor, Sie im Interesser aller vom Kurs auszuschließen, eine Erstattung der Kursgebühr in diesem Falle ist nicht möglich.

Bleiben Sie bitte dem Kurs fern, wenn Sie oder ein Familienmitglied grippeähnliche Symptome aufweist, Corona positiv getestet wurden oder auf ein Testergebnis warten. 

 

§22 Kurse via Live-Stream
(1)Im Rahmen der Corona Pandemie ist es unter Umständen möglich, dass Kurse nicht wie ursprünglich geplant in der Praxis vor Ort angeboten werden können. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor diese zu den vereinbarten Tages und Uhrzeiten via Live-Stream abzuhalten. 
(2)Die Teilnehmer müssen selbst dafür Sorge tragen die hierfür notwendigen Hard- und Software zur Nutzung des Streaming Angebotes vorzuhalten. Soweit der Kurs in dieser Form von der Krankenkasse übernommen wird verpflichtet sich die Teilnehmerin dafür notwendige Quittierungsbögen innerhalb von 2 Wochen nach Kursende an die Praxisadresse zu versenden. Sollten die Quittierungsbögen innerhalb dieses Zeitraumes nicht vorliegen erfolgt die Kursabrechnung via Privatrechnung an die Teilnehmerin selbst. Die Privatgebührenverordnung Hessen gilt in diesem Fall als Vereinbart. Etwaige Fehlstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und werden folglich auch bei einem Kurs via Live-Streaming wie in §6.2. vereinbart privat in Rechnung gestellt. 
(3) Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die vom Streaminganbieter zugrunde gelegten AGB und Datenschutzerklärungen zu beachten sind- die Veranstalterin übernimmt für diese keinerlei Verantwortung. 

 

§23 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

Stand 2.02.2022

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